Führen Sie ein digitales Hinweisgebermeldesystem in Ihrem Unternehmen ein – wir unterstützen Sie mit unserem DPN Ombuds-Service
Die neue EU-Whistleblower-Richtlinie sieht ein digitales Meldesystem für Hinweisgeber (Whistleblower) vor. Diese Richtlinie soll bald in ein nationales Gesetz umgesetzt werden, sodass zukünftig Unternehmen dazu verpflichtet sind ein digitales Hinweisgebermeldesystem einzuführen, sofern eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Unternehmen ≥ 50 Beschäftigte
- Jahresumsatz ≥ 10 Mio. €
- Unternehmen aus Finanzsektor
Mit Hilfe des digitalen Meldekanals können Arbeitnehmer*Innen dann anonym sensible Informationen wie Verstöße des Arbeitgebers oder weitere Missstände einfach melden. Es werden damit die Betroffenenrechte, Dokumentationsvorgaben, Rechtmäßigkeitsgrundlagen und technische sowie organisatorische Maßnahmen berücksichtigt und eine vertrauliche Verarbeitung der Identität zum Schutz der Hinweisgeber und Dritten vor Sanktionen gewährleistet.
Mit unserem Ombuds-Service übernehmen wir die folgenden Aufgaben für Sie:
- Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie
- Bereitstellung unseres digitalen und datenschutzkonformen Hinweisgebermeldesystems für die anonyme Meldung von Verstößen und Missständen. Sofern vom Hinweisgeber gewünscht, kann auch eine nicht-anonymisierte Meldung erfolgen.
- Erreichbarkeit für Hinweisgeber über digitale, analoge und persönliche Kommunikationswege
- Schnittstelle zwischen Hinweisgeber und Unternehmen
- Unterstützung bei der Aufklärung von Sachverhalten und Mitgabe verschiedener Handlungsempfehlungen*
- Schulung der verantwortlichen Fallbearbeiter/-innen Ihres Unternehmens*
- Vierteljährliches, regelmäßiges Reporting
- Bereitstellung einer Vorlage für ein Informationsschreiben an Ihre Mitarbeiter/-innen
*Berechnung nach Aufwand, nicht standardmäßig im monatlichen Service enthalten.
Unser Preismodell
Gruppen und Konzerne auf Anfrage.
Ombuds-Service S
Hinweisgebermeldesystem-
Unternehmen bis 500 Beschäftigte
-
Erfüllung der gesetzlichen Pflichten
-
500 Euro einmalige Einrichtungsgebühr
Laufzeit: 12 Monate
Abrechnung jährlich
Ombuds-Service M
Hinweisgebermeldesystem-
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten
-
Erfüllung der gesetzlichen Pflichten
-
500 Euro einmalige Einrichtungsgebühr
Laufzeit: 12 Monate
Abrechnung jährlich