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Datenschutzbeauftragter

Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person oder eine externe Stelle, die in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften zu überwachen und sicherzustellen. Insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU haben viele Unternehmen die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Informationssicherheitsbeauftragter

Funktionen des DSB

Der Datenschutzbeauftragte nimmt eine wichtige Rolle im Unternehmen ein. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören:

  • Er ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt und nur ihr gegenüber berichtspflichtig. Allein deshalb kann ein GF nicht gleichzeitig DSB sein.
  • In der Ausübung seiner Fachkompetenz im Bereich Datenschutz ist er weisungsfrei, was seine Unabhängigkeit unterstreicht.
  • Es ist wichtig zu betonen, dass der DSB keine Entscheidungsbefugnisse besitzt. Vielmehr agiert er als unabhängiger Berater der Geschäftsführung, während die Entscheidungen zur Sicherstellung des Datenschutzes ausschließlich von der Geschäftsführung getroffen werden.

Die Bestellung kann intern und extern erfolgen – mehr über die Unterschiede erfahren Sie hier.

Aufgaben von Datenschutzbeauftragten

Der Aufgabenbereich des DSB ist sehr umfangreich. Grundsätzlich besteht seine Aufgabe darin, den Datenschutz im Unternehmen gesetzeskonform umzusetzen. Folgende Aufgaben kommen dabei regelmäßig auf ihn zu: