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Datenschutz

Schutz der Daten

Viele meinen, Datenschutz dient dem “Schutze der Daten” an sich, aber so ist es nicht. Datenschutz dient dem Schutz der durch die Daten bestimmten oder bestimmbaren Person (Betroffener). Er soll die von Betroffenen anvertrauten Daten vor Missbrauch und Diebstahl schützen. Grundlage hierfür ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Danach hat jede Person das Recht selbstbestimmt zu entscheiden für welchen Zweck ihre Daten verwendet werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO regelt also die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Behörden und auch private Unternehmen in der gesamten EU. Somit ist die DSGVO für ALLE Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verpflichtend, unabhängig von Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl, Produkten, Dienstleistungen oder der Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss oder nicht. Eben für ALLE.

Durch die vielfältigen gesetzlichen Vorschriften im Bereich Datenschutz soll verhindert werden, dass eine vollständige Durchleuchtung eines Menschen und dessen Verhalten entsteht.

Auf welche Art und Weise Unternehmen ihre Verarbeitungsprozesse ermitteln, kontrollieren und anschließend Datenschutz-konform umgestalten können, zeigen wir gerne auf.

Warum ist Datenschutz wichtig?

Daten als wertvollstes Gut

Datenschutz hat in den letzten Jahren unheimlich an Bedeutung gewonnen. Die Verarbeitung, Verwaltung und Auswertung von Daten ist durch die fortschreitende Digitalisierung deutlich einfacher geworden. Daten werden langsam aber sicher zu einem der wertvollsten Güter, besonders dann, wenn Sie mit anderen Informationen verknüpft werden können, um Verhaltensmuster daraus abzeichnen zu können. Hieraus entsteht die Gefahr des “gläsernen Menschen” und der Verlust der Privatsphäre.

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Verschlüsselte Daten

Uneingeschränkte Nutzung vs. Datensicherheit

Der Fortschritt im IT-Bereich bietet immer einfachere und schnellere Möglichkeiten der Datenerfassung, wie z. B. durch das Internet oder elektronische Zahlungsmethoden. Aus verschiedensten Gründen, wie z. B. der Marktforschung oder der Strafverfolgung, sind viele Institutionen an diesen Daten und deren uneingeschränkter Nutzung interessiert. Das ist aber nicht ohne weiteres legal. Daher ist es sehr wichtig, Kunden-, Lieferanten- und vor allem auch Personaldaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.

DSGVO-Eckpfeiler

Bestimmte Meldepflichten

Unter den Meldepflichten versteht man unter anderem, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Aufsichtsbehörden binnen 72 Stunden nach einem Datenschutzverstoß darüber informiert werden müssen, wenn personenbezogene Daten kompromittiert wurden und dies eine ernsthafte Bedrohung für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellt.

Änderungen nach Einführung der DSGVO